• EO auch für Eltern von Kindern mit Behinderung die älter als 12 Jahre sind: Der Bundesrat hat entschieden, dass auch Eltern von Kindern mit einer Behinderung, die älter als 12 Jahre sind, Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung (EO) haben, wenn die Institution oder die Sonderschule geschlossen ist oder wenn das Kind eine Intensivpflegezuschlag erhält. Weitere Informationen unter: insieme.ch/insieme/coronavirus/unterstuetzung-und-entlastung/
• Fachstelle Lebensräume: Die Fachstelle Lebensräume bietet für Menschen mit einer Behinderung und Angehörige psychologische Beratung und Begleitung. Mehr Informationen zum Angebot der Fachstelle: insieme.ch/insieme/angebot/lebensraume/
• Pro Infirmis bietet neben telefonische Beratung bei Fragen Ängsten und Sorgen auch eine finanzielle Direkthilfe für Personen mit Behinderung. Dies mit finanzieller Unterstützung der Glückskette. Weitere Informationen: www.proinfirmis.ch/ueber-uns/info-coronavirus.html